Baugewerbe
Der Begriff des Baugewerbes ist umfassend zu verstehen und erfasst auch das Ausbau- und Baunebengewerbe sowie den Garten- und Landschaftsbau. Betriebe des Baugewerbes sind solche, die folgende Arbeiten verrichten bzw. folgende Gewerbe und Handwerksbereiche, und zwar auch dann, wenn die Arbeiten an ortsfesten, auf Dauer eingerichteten Betriebsstätten erfolgen:
· Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit,
· Aptierungs- und Drainierungsarbeiten,
· Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerkteilen,
· Aufstellen von Bauaufzügen,
· Bautrocknungsarbeiten,
· Bauten- und Eisenschutzgewerbe,
· Beton- und Stahlbetonarbeiten,
· Beton- und Terrazzowaren herstellendes Gewerbe,
· Bohrarbeiten,
· Brunnenbauarbeiten,
· Chemische Bodenverfestigungen,
· Dachdeckerhandwerk,
· Dämm-(Isolier-)arbeiten,
· Erdbewegungsarbeiten,
· Estricharbeiten,
· Fassadenbau- und Sandstrahlarbeiten, Fassadenreinigung,
· Fertigbauarbeiten,
· Feuerungs- und Ofenbauarbeiten,
· Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Ansetz- und Verlegearbeiten,
· Fugarbeiten an Bauwerken,
· Fußboden- und Parkettlegerei,
· Gerüstbau (Holz und Stahlrohr),
· Glaserhandwerk
· Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen,
· Gleisbauarbeiten,
· Herstellen von nichtlagerfähigen Baustoffen,
· Hochbauarbeiten,
· Holzschutzarbeiten an Bauteilen,
· Installationsarbeiten,
· Kanalbau-(Sielbau-)arbeiten,
· Maler- und Lackiererhandwerk,
· Maurerarbeiten,
· Natur- und Kunststeinbe- und -verarbeitung,
· Nassbaggerei,
· Kachelofen- und Luftheizungsbau,
· Rammarbeiten,
· Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten und Bodendurchpressungen,
· Säurebauindustrie,
· Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten,
· Schalungsarbeiten,
· Schornsteinbauarbeiten, Schreinerarbeiten sowie Holz be- und Holz verarbeitende Industrie einschließlich Holzfertigbauindustrie,
· Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten,
· Stahl-, Eisen-, Metall- und Leichtmetallbau sowie Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau,
· Stahlbiege- und Stahlflechtarbeiten,
· Stakerarbeiten,
· Steinmetzarbeiten,
· Straßenbau- und -walzarbeiten,
· Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten,
· Terrazzoarbeiten,
· Tiefbauarbeiten,
· Trocken- und Montagebauarbeiten,
· Verlegen von Bodenbelägen,
· Vermieten von Baumaschinen,
· Wärmedämmverbundsystemarbeiten,
· Wasserwerksbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Wasserbauarbeiten,
· Zimmererarbeiten und Holzbauarbeiten, die im Rahmen des Zimmerergewerbes ausgeführt werden.
Betriebe des Baugewerbes sind ferner die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, soweit sie auf dem Markt gewerblich eine der nachfolgend aufgeführten Arbeiten anbieten:
· Erstellung von Garten-, Park- und Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen sowie Friedhofsanlagen,
· Erstellung der gesamten Außenanlagen im Wohnungsbau und bei öffentlichen Bauvorhaben,
· Deich-, Hang-, Halden- und Böschungsverbau einschließlich Faschinenbau,
· Ingenieurbiologische Arbeiten aller Art,
· Schutzpflanzungen aller Art,
· Drainierungsarbeiten,
· Meliorationsarbeiten,
· Landgewinnungs- und Rekultivierungsarbeiten.